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  3. Landesrechtliche Bestimmungen

Landesrechtliche Bestimmungen

In Deutschland ist Bildung Sache der Länder. Geregelt ist dies nach dem Grundgesetz in Art. 30; so liegen die staatlichen Aufgaben und Kompetenzen für die Kultur- und Bildungspolitik in den einzelnen Bundesländern.

Die Zusammenarbeit der Länder wird vor allem über die Kultusministerkonferenz (KMK) organisiert; die Kultusminister der 16 Bundesländer beraten in diesem Gremium über überregionale Fragen der Bildung, über gemeinsame Standards, Lehrpläne, Abschlüsse u.v.m. Rechtsgültig sind diese Vereinbarungen erst nach der Verabschiebung durch die jeweiligen Landesparlamente.

Dadurch betreibt jedes Land seine eigene Schulpolitik; Unterschiede gibt es hinsichtlich inhaltlicher Schwerpunkte, Schultypen, Abschlussprüfungen, der Übergangsgestaltung in die weiterführenden Schule und anderer Themen.

  • Nachfolgend können Sie die jeweiligen Schulgesetze der Bundesländer einsehen.


Zahlreiche Bestimmungen des Bundesteilhabegesetzes werden durch Landesgesetze konkretisiert. Dazu hat der Deutsche Verein unter Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit einen Überblick zum Stand der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern erstellt:

  • Diese Übersicht können Sie unter folgendem Link einsehen.

 

Baden-Württemberg

Schulgesetz der Landesregierung Baden-Württemberg

  • Baden-Württembergisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Bayern

Schulgesetz der Landesregierung Bayern

  • Bayerisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Berlin

Schulgesetz der Landesregierung Berlin

  • Berlin SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Brandenburg

Schulgesetz der Landesregierung Brandenburg

  • Brandenburgisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Bremen

Schulgesetz der Landesregierung Bremen

  • Bremisches Schulgesetz und Bremisches Schulverwaltungsgesetzt: Einsehbar unter folgendem Link

 

Hamburg

Schulgesetz der Landesregierung Hamburg

  • Hamburgisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Hessen

Schulgesetz der Landesregierung Hessen

  • Hessisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Mecklenburg-Vorpommern

Schulgesetz der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

  • Mecklenburg-Vorpommerisches SchulG - einzusehen unter folgendem Link

 

Niedersachsen

Schulgesetz der Landesregierung Niedersachsen

  • Niedersächsisches SchulG: einzusehen unter folgendem Link

 

Nordrhein-Westfalen

Schulgesetz der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

  • Nordrhein-Westfälisches SchulG: einzusehen unter folgendem Link

 

Rheinland-Pfalz

Schulgesetz der Landesregierung Rheinland-Pfalz

  • Rheinland-Pfälzisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Saarland

 Schulgesetz der Landesregierung Saarland

  • Saarländisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Sachsen

Schulgesetz der Landesregierung Sachsen

  • Sächsisches SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Sachsen-Anhalt

Schulgesetz der Landesregierung Sachsen-Anhalt

  • Sachsen-Anhalt SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

Schleswig-Holstein

Schulgesetz der Landesregierung Schleswig-Holstein

  • Schleswig-Holsteinisches SchulG - einzusehen unter folgendem Link

 

Thüringen

Schulgesetz der Landesregierung Thüringen

  • Thüringer SchulG: einsehbar unter folgendem Link

 

 
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AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. - Georgstraße 26 - 30159 Hannover - Tel.:  +49(0)511-353991-3 -  info(at)afet-ev.de

ism gGmbH - Flachsmarktstraße - 55116 Mainz - Tel.: +49(0)6131 - 24041-0 - schulische-teilhabe(at)ism-mz.de