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Projektdesign

Zum 01. Oktober 2018 startete das Praxisforschungsprojekt „Integrationshilfen – schulische Teilhabe in der Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe, Schule und Sozialhilfe gestalten“, welches der AFET Bundesverband für Erziehungshilfen e.V. in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH (ism gGmbH) durchführt. Das zweijährige bundesweit angelegte Praxisforschungs- und Entwicklungsprojekt wird durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. gefördert. Es greift aktuelle Fragen und Entwicklungstrends rund um das Thema Integrationshilfen und ihre Umsetzung an der Schnittstelle unterschiedlicher Institutionen sowie Rechts- und Sozialleistungssysteme auf. Bereits während des Projektverlaufs wird dabei auf eine kontinuierliche und wechselseitige Rückkopplung der Erkenntnisse zwischen Forschung und Praxis gesetzt; diese Erkenntnisse werden daher kontinuierlich auf der Projekthomepage veröffentlicht.

 

Ausgangslage und Projektanlass

Die UN-Behindertenrechtskonvention und die inklusive Neuausrichtung des Bildungssystems – eine Herausforderung für bestehende Strukturen

Durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland besteht die Verpflichtung, die gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in allen Lebensbereichen auf allen föderalen Ebenen sicherzustellen und ihnen den Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu ermöglichen (Art. 24 Abs. 2 UN-BRK). Vor dem Hintergrund einer inklusiven Neuausrichtung sind bestehende Strukturen innerhalb der Systeme, aber auch zwischen der Jugend- und Sozialhilfe sowie der Schule herausgefordert: Zuständigkeiten, Aufgaben, Rollen und Kooperationen müssen erneut hinterfragt und mitunter grundlegend modifiziert werden. Rahmenbedingungen und Priorisierung der Umsetzung der sogenannten Inklusion in Regelschulen unterscheiden sich derzeit jedoch deutlich zwischen und auch innerhalb der Bundesländer. Vieles wurde bereits angestoßen, verändert und bewegt. Dennoch mangelt es vielerorts noch an tragfähigen Konzepten zur Umsetzung des inklusiven Unterrichtes, an den notwendigen organisatorischen und institutionellen Strukturen sowie an konzeptionell neu ausgerichteten Unterstützungsangeboten, um schulische Teilhabe für betroffene Kinder und Jugendliche zu gestalten. Trotz des großen Konsenses „pro Inklusion“ – welche Konsequenzen sich insgesamt aus diesem umfassenden Prozess für die jeweiligen Systeme ergeben, ist bislang nur in Ansätzen erkennbar.

Bundesweite Heterogenität hinsichtlich der Rahmenbedingungen, gesetzlicher Vorgaben sowie der Umsetzungspraxis der Integrationshilfen

Besonders deutlich wird die durch die UN-BRK mitbeförderte Dynamik im Bereich der Eingliederungshilfe am Beispiel der Integrationshilfen, deren zentraler Durchführungsort zunehmend die Schule wird. Trotz steigender Nachfrage in beiden Rechtsbereichen SGB VIII und SGB XII/IX ist deren strukturelle Ausgestaltung nach wie vor ungeklärt. ExpertInnengespräche (2015, 2016) und eine bundesweite Fachtagung (2017) des AFET sowie aktuelle Praxisforschungsprojekte des ism in diesem Bereich bestätigen, dass es derzeit keine Homogenität und keinen bundesweiten Vergleich der Form des Einsetzens, der Qualifizierung, der Rolle der SchulbegleiterInnen, der Finanzierung und der Bewilligungspraxis gibt. Ebenso heterogen gestalten sich in diesem Zusammenhang die Kooperationsstrukturen zwischen den beteiligten Systemen der Schule, der Jugend- und der Sozialhilfe. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass Inklusion am ehesten in einem komplementär gestalteten Verhältnis umgesetzt werden kann. Die wechselseitige Anerkennung von Kompetenzen erweist sich als unverzichtbare Grundlage für eine inklusive Weiterentwicklung. Integrationshilfen an Schulen stehen dabei exemplarisch für die Anforderungen, die es im Verhältnis zwischen den Systemen zu gestalten gilt.

Notwendigkeit der Praxisforschung und -entwicklung im Handlungsfeld schulischer Integrationshilfen

Trotz vieler Unklarheiten und regionaler Disparitäten – Integrationshilfen haben bundesweit Hochkonjunktur. Ihre Inanspruchnahme steigt stetig und dies häufig im zweistelligen Bereich. Die steigende Inanspruchnahme geht dabei jedoch häufig auch mit zunehmenden Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung einher (vgl. Fendrich/Pothmann/Tabel 2018: 47ff.). Derzeit entsteht verstärkt der Eindruck, dass es der Praxis an einem Orientierungsrahmen, Information und Austausch über konzeptionelle Ansätze zur Kooperation der Systeme und zur Gestaltung der Schnittstellen sowie Vereinbarungen über das Einsetzen der SchulbegleiterInnen in diesem Zusammenhang fehle. Vor allem die im Rahmen des BTHG erstmals mögliche Praxis des „gepoolten“ Angebotes von Integrationshilfen wirft zusätzliche Fragen auf, die sich insbesondere auf die Bedarfsfeststellung und individuelle Förderung im Setting eines Gruppenangebotes beziehen.

 

Projektdesign und handlungsleitende Fragestellungen

Das Praxisforschungsprojekt fokussiert vor dem beschriebenen Hintergrund die Untersuchung der Schnittstelle des Bildungssystems und des Systems der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe am Beispiel des Einsatzes von Integrationshilfen nach SGB VIII und SGB XII/IX. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob und welchen Beitrag die Integrationshilfe zur Ausgestaltung einer inklusiven Schule leisten kann. Die Integrationshilfe stellt dabei eine Hilfeform in einem Gesamtsystem von Hilfe und Unterstützung von jungen Menschen und ihren Familien in der Schule dar. Daher werden folgende Dimensionen in den Blick genommen

1. System: Anforderungen und Ausgestaltung der (komplementären) Systemkooperation
2. Praxis: Konkrete Ausgestaltung von Handlungsansätzen, Organisationsformen und Methoden
3. AdressatInnen: Bedeutung identifizierter Strukturen für die Teilhabeverbesserung von jungen Menschen und ihren Familien

Das Projekt ist an der Schnittstelle unterschiedlicher Institutionen sowie Rechts- und Sozialleistungssysteme angesiedelt und bundeslandübergreifend angelegt. Es wird daher durch verschiedene Kooperationspartner auf kommunaler sowie auch auf Ebene der Länder unterstützt.

Das Projekt verfolgt für die Umsetzung einen methodenpluralen Zugang, welcher die nachfolgenden Bausteine umfasst:

 

Zielsetzung des Projekts

Das Projekt soll einen Beitrag zur systematischen Aufarbeitung des empirischen Wissens über Integrationshilfen und zur weiteren Klärung praxisrelevanter Fragestellungen bezüglich ihres Einsatzes leisten. Zudem wird der Dialog zwischen den Systemen Jugend-/Sozialhilfe und Schule auf unterschiedlichen Ebenen angeregt und befördert. Eine wechselseitige Rückkopplung der Erkenntnisse zwischen Forschung und Praxis generiert dabei einen stetigen Informationsfluss und stellt darüber hinaus sicher, dass die Akteure vor Ort (Fachkräfte der Schule, Jugend- und Sozialhilfe) nicht nur konkrete Hilfestellung erfahren, sondern ihre Perspektiven unmittelbar in die Forschungsergebnisse des Projektes fließen. Über die Multiplikation der Ergebnisse kann die künftige Gestaltung der Schnittstelle zwischen Jugend-/Sozialhilfe und Schule im Bereich der Integrationshilfen qualifiziert werden. Darauf aufbauend lassen sich Konsequenzen für bildungspolitische Entscheidungen der Bundesländer sowie fachpolitische Entscheidungen in der Jugend- und Sozialhilfe ableiten. In diesem Sinne bietet das Projekt über die konkreten Erkenntnisse zu den Integrationshilfen hinaus auch Hinweise für die weitere Diskussion eines inklusiven SGB VIII.

 

 
Gefördert durch:

www.jugendmarke.de

 
AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. - Georgstraße 26 - 30159 Hannover - Tel.:  +49(0)511-353991-3 -  info(at)afet-ev.de

ism gGmbH - Flachsmarktstraße - 55116 Mainz - Tel.: +49(0)6131 - 24041-0 - schulische-teilhabe(at)ism-mz.de