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    • Fachforum 2 „Die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Hilfen zur Erziehung - eine Herausforderung für die Schulbegleitung“ (2020)
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  3. Stellungnahmen und Positionspapiere

Stellungnahmen und Positionspapiere

Die folgenden Stellungnahmen und Positionspapiere stellen einen bundesweiten Ausschnitt dar, welcher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Übersicht einen interessanten Einblick gibt.

  • Positionen des Deutschen Instituts für Menschenrechte
  • Weitere Positions- und Diskussionspapiere

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet (www.institut-fuer-menschenrechte.de/ueber-uns/Auftrag/).


Anlässlich des BTHG-Entwurfes erstellte das Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme, in welcher der erarbeitete Entwurf vom 28.06.2016 anhand der UN-Behindertenrechtskonvention als Prüßmaßstab bewertet wird:

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2016): Stellungnahme Bundesteilhabegesetz (BTHG) überarbeiten. Anmerkungen zum BTHG aus menschenrechtlicher Perspektive anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag am 22.09.2016. 

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention geht in einer Veröffentlichung auf die Rechte von Menschen mit Behinderung ein und widmet sich in diesem Kommentar inbesondere dem Recht auf inklusive Bildung. Es wird beschrieben, was Deutschland als Vertragsstaat der UN-BRK tun muss, um ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu schaffen. Der Kommentar bietet eine Orientierungshilfe für Recht und Politik in Deutschland.

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2017): Das Recht auf inklusive Bildung. Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. 

Das Institut für Menschenrechte veröffentlichte zudem ein Positionspapier, in welchem sie sich mit der Frage "warum es die inklusive Schule für alle geben muss" auseinandersetzen. Die Themen 'Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht, 'das Sonder- und Förderschulwesen ist nicht UN-BRK-konform', 'Die Menschenrechtsperspektive', 'Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschusses', 'Warum die Umsetzung der Inklusion ins Stocken geraten ist', 'Wie inklusive Schule gelingen kann' sowie 'Fazit und Empfehlungen' lassen sich dort nachlesen:

Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (2017): Position. Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht. Warum es die inklusive Schule für alle geben muss.

 

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich in dem vorliegenden Positionspapier nach einer einführenden Begriffsklärung und einer Beschreibung der Situation und Rechtslage im Jahr 2015 mit gegenwärtigen Problemen und Lösungen auseinander. Adressiert werden die verantwortlichen Leistungsträger, Anbieter und Schulen mit dem Ziel Positionen zu klären, Schüler_innen bei der Beschulung die notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung zu stellen, Eltern Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Zuständigkeiten und rechtliche Gewährungen zu klären. Viele Problembereiche und Lösungsvorschläge sind nach wie vor aktuell:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. (2015): Schulbegleitung. Ein Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Der Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste e.V. setzt sich in seinem Positionspapier mit der UN-BRK unter dem Fokus der Betrachtung des Systems der Förderschulen auseinander. Zwar soll der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen in Deutschland mehr gefördert werden, dennoch schließt dies die Förderschulen oder anderweitigen Förderorten nicht aus:

EREV (2014): Positionspapier Inklusion des Bundesverbands evangelischer Einrichtungen. Berlin.


Bereits im Jahr 2013 setzte sich die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe in einem Diskussionspapier mit dem Bereich der Schulbegleitung auseinander und argumentiert, dass Schulbegleitung kein inklusives Schulsystem alleine gewährleisten kann und vor allem kein Ersatz für ein inklusives System ist:

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (2013): Stellungnahmen und Positionen. Schulbegleitung allein kann kein inklusives Schulsystem gewährleisten. Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ.

 

 
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